Die Turnierordnung der Schachfreunde Birkenfeld e.V.§1 Diese Turnierordnung tritt mit der Bestimmung in Kraft, langfristig über Jahre hinaus unverändert zu bleiben. Gründ für eine Änderung sind eine Änderung der Spielregeln oder der Turnierordnung des Weltschachbundes oder des Deutschen oder Badischen Schachbundes oder eine grundlegende Änderung des Verlaufs des Clubabends. Solche Gründe sind vom 1.Vorsitzenden festzustellen.Eine Änderung der Turnierordnung ist den Turnierteilnehmern vor Beginn des Turniers mitzuteilen.§2 Zur Förderung der Spielstärke der Mitglieder werden vom Turnierleiter folgende Turniere mit folgenden Turnierbedingungen ausgeschrieben§3 Das Vereinsturnier
§4 Das offene Pokalturnier der SF Birkenfeld e.V.
4.7.1
Bei zwei Spielern
werden Partien mit 10 Minuten Bedenkzeit pro Spieler und Partie
gespielt. Wer
zuerst drei Punkte hat, ist Sieger. 4.7.2 Bei mehr als zwei
Spielern, wird ein doppelrundiges
Schnellschachturnier ausgetragen. Bedenkzeit wie bei 4.7.1 §5 Das Blitzturnier um die Vereinsmeisterschaft
§6 Weitere
Turnier können vom Turnierleiter ausgeschrieben werden. Er
bestimmt den
Austragungsmodus und das Reglement.
§7 Spielberechtigt
ist nur der Schachspieler, der sich den vom Turnierleiter festgesetzten
Turnierbedingungen unterwirft. Überdies gilt: Für die
Vereinsmeisterschaften
ist die Mitgliedschaft im Verein erforderlich. Die übrigen
Turniere stehen jedermann
offen.
§8 Es
wird nach den Regeln des Weltschachbundes (FIDE) gespielt. Sie sind als
Bestandteil dieser Turnierordnung anzuwenden, soweit nachfolgend oder
vorstehend nichts anderes bestimmt ist.
§9 Die
Turnierleitung obliegt dem satzungsgemäß
gewählten Turnierleiter. Seine
Entscheidung ist in jedem Fall verbindlich. Will er eine Frage nicht
allein
entscheiden, so kann er den 1.Vorsitzenden oder im Fall der
Verhinderung dessen
satzungsgemäßen Vertreter bzw. im Fall der
Verhinderung ein Mitglied des Vorstandes
auffordern, zwei Mitglieder zur Mitberatung
und Entscheidung zu benennen.
Der so von Fall zu Fall gebildete Turnierausschuß
entscheidet
unter Vorsitz des Turnierleiters mit
Stimmenmehrheit nach Anhörung der evtl. Beteiligten. Das
Verfahren bestimmt der
Turnierleiter. Er gibt auch die Entscheidung des Ausschusses bekannt.
Sie ist
verbindlich.
§10 Die
Spielzeit beträgt 40 Züge in zwei Stunden bei einer
Gesamtspielzeit von 4
Stunden. Nach Wiederaufnahme von Hängepartien beträgt
sie 20 Züge je Stunde bei
einer Gesamtspieldauer von mindestens vier Stunden.
Zeitüberschreitung hat den
Verlust der Partie zur Folge. Der Spielabend ist in der Regel der
Vereinsabend.
§11 Der
Sieger, im Remisfalle der weiße Spieler, ist verpflichtet,
das Spielergebnis zu
melden.
§12 Eine
Remisvereinbarung kann nicht vor dem 30.Zug getroffen werden, sofern
dies nicht
–aufgrund ganz besonderer Umstände- der
Turnierleiter bestätigt. Ein
Remisvorschlag kann von einem Spieler nur dann erfolgen, wenn er seinen
Zug
ausgeführt hat. Mit einem Remisvorschlag setzt er die Uhr des
Gegners in Gang.
Dieser kann das Angebot annehmen oder ablehnen, sei es
mündlich, sei es durch
Ausführung eines Zuges. In der Zwischenzeit kann der Spieler
der den Vorschlag
gemacht hat diesen nicht zurücknehmen. Ein Remisvorschlag kann
durch einen
Spieler nur wiederholt werden, nachdem der Gegner sich seinerseits des
Rechtes,
Remis vorzuschlagen, bedient hat.
§13 Wer
in drei aufeinander folgenden Runden unentschuldigt nicht erscheint,
wird so
behandelt, als habe er seinen Rücktritt vom Turnier
erklärt. Außerdem wird er
für das nächste Spieljahr für das
Vereinsturnier gesperrt. Bei Rücktritt oder
Ausscheiden eines Spielers aus anderen Gründen werden
gespielte Partien
gestrichen, wenn weniger als die Hälfte der Partien gespielt
sind. Ist die
Hälfte oder mehr als die Hälfte der Partien gespielt,
werden die restlichen
Partien als verloren gewertet.
§14 Hängepartien
sind innerhalb einer angemessenen Nachfrist zu beenden, deren Dauer der
Turnierleiter
bestimmt. Grundsätzlich sollen sie am nächsten
Turnierabend gespielt werden.
Vor der letzten Runde eines Turniers müssen alle
Hänge- und Nachholpartien
beendet sein, ansonsten erfolgt Partieverlust für den
für die Verzögerung
verantwortlichen Spieler, eventuell auch für beide Spieler.
Der Turnierleiter
entscheidet dies. Ein Spieler kann im Laufe eines Tunieres
höchstens zweimal eine Partieverlegung beantragen unter der
Voraussetzung, dass
sein Fernbleiben ernsthaft begründet ist.
§15 Erscheint
ein Spieler nicht zur festgesetzten Spielstunde – in der
Regel der Clubabend,
Beginn 19.30 Uhr- so muss seine Uhr 30 Minuten nach Beginn des
Clubabends in
Gang gesetzt werden. Es ist gestattet seine Partie mit
Einverständnis des
Gegners erst um 20.00 Uhr zu beginnen. Dies gilt nicht als
Spielverlegung.
Erscheint der Spieler überhaupt nicht und hat es sich seinem
Gegner oder dem
Turnierleiter nicht entschuldigt, so wird die Partie als verloren
gewertet.
Dasselbe gilt, wenn bei der in gang gesetzten Uhr eine Stunde
verstrichen ist,
ohne dass der Gegner erschienen ist.
Ist
strittig, ob einen Entschuldigung ausreichend ist, so entscheidet der
Turnierleiter. Falls beide Spieler unentschuldigt nach einer Stunde
Laufzeit
der Uhr fehlen, ist die Partie für beide Spieler als verloren
zu werten. Ein
Nachholtermin ist hierbei unzulässig.
§16 Gewonnene
Partien werden nur gewertet, wenn der Sieger seine und die
Züge des Gegners
aufgezeichnet hat. Dieses Partieformular ist Eigentum der Turnierleitung
§17 Die
anhängende Turnierordnung für Blitzturniere ist
Bestandteil dieser
Turnierordnung.
§18 Es
ist mit beiderseitigem Verlust verbunden, den Termin einer Partie
eigenmächtig
ohne vorherige Zustimmung des Turnierleiters zu verlegen.
§19 Die
Ranglisten, nach der in den Mannschaftskämpfen des Badischen
Schachverbandes
gespielt wird, wird in einer Versammlung nach Anhörung der
aktiven Spieler, des
Turnierleiters und der Mannschaftsführer vom Vorstand
festgesetzt.
§20 Der Turnierleiter ist berechtigt, bei Zeitüberschreitung eines Spielers die Partie für beendet zu erklären mit Verlust für den Spieler der die zeit überschreitet. In Blitzpartien besitzt dieses Recht niemand außer den beiden Spielern.§21 Die
Turnierordnung liegt im Geräteschrank des Vereins zur Einsicht
aus.
Die
Turnierordnung der Schachfreunde Birkenfeld e.V. vom September 1977
tritt
hiermit außer Kraft und dies vorliegende Turnierordnung tritt
in Kraft.
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